Wartung & Prüfung von Torsystemen

Informationen zur UVV-Prüfung

Regelmäßig geprüfte und gewartete Tore sorgen für einen sicheren und störungsfreieren Einsatz der Anlagen. Moderne Toranlagen sind häufig in den Fertigungsprozess integriert und tragen ihren Teil zur Produktivität und den allgemeinen reibungslosen Ablauf bei.

Etwaige Mängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben ist somit ein wichtiger Bestandteil der Instandhaltung.

Durch die erhöhte Einbindung der Toranlagen geht unausweichlich auch stets eine Gefahr durch Nutzung von ihnen aus.

Aus diesen Gründen unterliegen Toranlagen den Maschinenrichtlinien mit der dazugehörenden Gefahrenanalyse. Wir prüfen in ihrem Auftrag daher Ihre Türen und Tore nach Anweisung der ASR A1.7 und Brandabschlüsse nach Richtlinien der DIBt und DIN 14677.

Monteur

Unsere exzellent geschulten Mitarbeiter sorgen dafür, dass Ihre Tore optimal gewartet werden und so jederzeit ihre Aufgabe erfüllen.

Vorteil für unsere Kunden

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, durch intensive Schulungsmaßnahmen, durch Befähigungsnachweise und nicht zuletzt durch Zertifikate, Sorge dafür zu tragen, dass unsere Techniker stets zu hochqualifizierten Fachkräften ausgebildet sind.

Sie profitieren dadurch, dass ihre Tore in der jährlichen Prüfung nach dem aktuellen Stand der Technik bewertet und instand gesetzt werden können. Somit haben sie die Garantie zum sicheren Umgang mit Toranlagen, wie es nicht zuletzt die gesetzlichen Unfallversicherer in der BGI 861 fordern.

ASR A1.7 – Technische Regeln für Arbeitsstätten für Türen und Tore

Die ASR A1.7 konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung zu Vorgaben der Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten.

Sie regelt seit ihrer Einführung 2009/2010 die Umsetzung einzelner Aspekte der Arbeitsstättenverordnung und macht unmissverständliche Angaben zur Umsetzung der Nutzungssicherheit von Türen und Toren nach DIN 12453.

Prüfungszeitpunkte – wiederkehrende Prüfung

Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen.

Wer darf prüfen?

Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können.

Die Prüfungsergebnisse werden von uns in Form eines Prüfberichts ihnen als Betreiber für das Prüfbuch ausgehändigt. Diese Dokumente unterliegen der Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren beim Betreiber und beim Prüfer.

Plakette

Prüfplakette

Der Hinweis, wann die nächste Prüfung am Tor stattfinden sollte, wird seit einigen Jahren durch Prüfplaketten gekennzeichnet. Diese Plaketten haben im engeren Sinne keine rechtliche Bewandtnis, sie suggerieren jedoch eine einwandfreie Toranlage. Zu ihrer eigenen Erinnerung bringen wir daher bei sicherheitstechnischen Mängeln die Prüfplaketten nach erfolgter Instandsetzung sichtbar an der Toranlage an.

Bestandsschutz

Grundsätzlich gilt: Arbeitsschutz geht vor Bestandsschutz.

Die Landesbauordnungen besagen, dass bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten sind, dass keine Gefahr für Leib und Leben von ihnen ausgehen kann. Darüber hinaus besagt die Maschinenrichtlinie, dass Maschinen -wie etwa Toranlagen- stets sicher sein müssen. Das bedeutet, dass der Betreiber verpflichtet ist, seine Toranlagen stets dem aktuell geltenden Stand der Technik (z.B. DIN EN 13241-1) nachzurüsten.

Sicherheitsrelevante Aspekte

Sicherheits-gefährdende Mängel an einer Toranlage können vielfältig sein. Sie reichen von defekten Bauteilen der Sicherheitsvorkehrungen bis hin zu Mängeln, die aus einer Gefährdungsanalyse hervorgehen.

In diesem Zuge wird seit ihrer Einführung bisweilen heftig diskutiert die Pflicht zur Kraftmessung an den Torschließkanten. Die zugrundeliegenden Richtwerte wurden als Grenzwerte einer zumutbaren körperlichen Belastung ermittelt und auf Quetsch- und Stoßkanten bei Toranlagen übertragen.

Diagramm1
Wir prüfen Toranlagen in der sogenannten verkürzten Messreihe nach BVT-Richtlinie an drei Stellen der Hauptschließkante. Hierfür setzen wir geeignete Messtechnik, wie in ASR A 1.7 10.2(2) gefordert, ein. Der maximale Kraftwert dieser Messungen wird im Prüfbericht dokumentiert.

Prüfung und Wartung von Feuer- und Rauchabschlüssen inkl. Feststellanlagen

Wir führen die Prüfung an Feuer- und Rauchabschlüssen inkl. Feststellanlagen nach geltenden Richtlinien der DIBt, und DIN 14677 durch. Unsere Techniker sind zertifiziert als Fachkraft für Feststellanlagen und qualifiziert, zertifizierte Sachkundige zur Prüfung von Prüfung und Wartung von Feuer- und Rauchabschlüssen.

Prüfungszeitpunkte

Die Prüfungszeitpunkte gliedern sich auf: Zum einen gibt es die reine Funktionsprüfung, die vom Betreiber alle drei Monate zu veranlassen ist, zum anderen gibt es die jährliche Prüfung die von einer Fachkraft durchgeführt werden muss.

Bestandsschutz – Brandabschlüsse

Feuer- und Rauchabschlüssen dienen der Sicherheit für Leib und Leben. „Die Landesbauordnungen kennen den Begriff Bestandschutz nicht.“ [Quelle: DIBt] Das bedeutet, dass Brandabschlüsse den aktuellen Baunormen entsprechen und nachzurüsten sind.